Justiz-Posse In Berlin: Kiss-Fan Drohen Zwei Monate GefäNgnis
Bananenrepublik Deutschland: Weil er einen DDR-Feuerwehrhelm mit zwei Aufklebern der US-Rockband KISS trug, soll ein Brandenburger Mitglied der Piratenpartei für zwei Monate ins Gefängnis wandern. Und dies, obwohl ein Frankfurter Rechtsprofessor im vorliegenden Fall keinerlei Straftatbestand erfüllt sieht.
chen einer verfassungswidrigen Organisation.« Der jahrzehntelange KISS-Fan lässt sich als Mitglied der Piratenpartei nun von einem Anwalt vertreten. »Leider ist der Staatsanwalt nicht auf unsere Gegenargumente eingegangen, wonach das Logo der Band nichts mit der SS zu tun hat«, berichtete Geier »mysteries« am 15.
März 2016. »Das Verfahren gegen mich wird nicht eingestellt. Es wird zu einer Gerichtsverhandlung kommen.« Behördenwillkür trotz klarer Rechtslage Unsinniger können Steuergelder nicht verschleudert werden!
Entgegen anderer Gerüchte erfüllt das Abbilden oder Tragen des KISS-Logos in Deutschland nämlich keinen Straftatbestand, wie derFrankfurterJuristProfessorUweSchefÁerklarstellt.
In einer Ende 2015 aktualisierten und 143 Seiten langen juristischen Analyse kommt der Kriminologe zu folgendem abschliessenden Fazit: »Was bleibt zu KISS und ihrem Logo aus Sicht des Strafrechts, aus Sicht von § 86a StGB zu sagen? Wenig. Es gibt letztlich nur eine einzige Grenze: Dass das Logo ›der Kunst (…) dient‹, könnte lediglich dann nicht mehr angenommen werden, wenn bei seiner Verbreitung oder öffentlichen Verwendung der ›werbende Zweck für verfassungsfeindliche Tendenzen‹ im Vordergrund steht. Es ist allerdings schwer vorstellbar, wie es möglich sein sollte, mit dem KISS-Logo nationalsozialistische Propaganda zu machen.« red. ■
Einmal mehr im Zentrum einer Kontroverse: KISS-Bassist Gene Simmons (66) neben dem Bühnenlogo seiner Band.
Ausgabe 3/2016 29









