Peinliche Dom-Posse In KöLn: So Werden Journalisten GeschröPft
Der Kölner Dom braucht Geld und greift dabei zu Methoden, wie man sie sonst nur von Abzockern kennt. Nun soll auch «mysteries» zur Kasse gebeten werden – mit scheinheiligen Argumenten, die auch dem heiligen Petrus, dem offiziellen «Patron des Doms», sauer aufstossen würden.
Dicke Post vom Kölner Dom: Nach der letzten «mysteries»- Ausgabe erreichte uns ein Brief des Dombauarchivs. Ein Dankesschreiben für unsere Reportage über die Geheimnisse der Kathedrale?
Mitnichten.
Vielmehr hielten wir eine Rechnung über «170 Euro exklusive Bankgebühren» in den Händen!
Bezahlen sollten wir eine «Aufwandsentschädigung» für vier Bilder aus dem Dom-Innern, die wir zur Illustration unseres Artikels verwendet hatten.
Begründung der Dombauarchiv-Mitarbeiterin Christine Di Costanzo: «Leider wurde es von Ihrer Seite versäumt, eine offi zielle Anfrage an das Bildarchiv des Kölner Doms zu stellen.
Der Innenraum des Domes ist ein umfriedeter Raum, und das Kölner Domkapitel besitzt dort das Hausrecht.» Daher seien alle Bilder, die auf Grund und Boden der Kathedrale entstehen, urheberrechtlich geschützt «und dürfen nur mit Genehmigung der Hohen Domkirche veröffentlicht werden».
Der Witz: Zwei der beanstandeten Fotos hatte «mysteries» ordnungsgemäss über internationale Bildagenturen eingekauft, das dritte war ein Gratis-Foto von Wikipedia und das vierte eine winzige Bleistiftskizze aus einer externen Publikation, deren Rechte gar nicht beim Kölner Dom liegen.
Werden hier nicht die Falschen gebüsst?
Warum sollten wir dafür einen Obolus entrichten? Warum straft man uns als ordnungsgemässen Kunden mit juristischen Mitteln – und nicht die verantwortlichen Bildagenturen? Telefonische Antwort einer Mitarbeiterin des Dombauarchivs: «Weil besagte Agenturen nicht in Deutschland beheimatet sind. Das ist uns zu aufwändig.» Da kichern ja die Domspatzen! Stellen Sie sich nur mal vor: Sie kaufen bei Amazon oder Thalia in Deutschland ein ausländisches Buch und kriegen dann einen behördlichen Bussgeldbescheid, weil der Vertrieb besagten Werkes in ihrem Land verboten ist. Muss da nicht eher der Verkäufer belangt werden?
«Wir haben hier im Kölner Dom sechs Millionen Besucher pro Jahr, und natürlich wird mit unseren Bildern auch Kasse gemacht», wand sich die gute Dame auf telefonische Nachfrage und drückte auf die Tränendrüse: «Aber neben diesen Einnahmen haben wir jedes Jahr Kosten von sieben Millionen Euro, um den Bau zu erhalten. Bitte verstehen Sie uns!» Dass in der Kathedrale jährlich etwa 25 kostenlose (!) Grosskonzerte stattfinden, vergass sie zu erwähnen. Dafür räumte sie ein, dass «auch andere Medien erstaunt auf unsere Honorar-Forderungen reagieren.
Im Endeffekt bezahlen die danach aber alle anstandslos.»
«mysteries» tut dies nicht – aus Prinzip. Denn hier werden eindeutig die Falschen geschröpft! Wer auf der Dom-Homepage übrigens nach Hinweisen sucht, dass das Fotografieren mit kommerzieller Absicht im Innern verboten ist, findet dort wider Erwarten keinen Hinweis. Stattdessen sticht einem auf der Hauptseite ein Online-Spendenaufruf in die Augen, samt dem Hinweis: «Bitte beachten Sie, dass bei einem Betrag von unter 200 Euro keine Quittung ausgestellt wird.» Halleluja!
Luc Bürgin Blick in den Innenraum des Kölner Doms: Auch dieses völlig legal erworbene und bezahlte Foto stammt aus dem Fundus der internationalen Bildagentur «www.shutterstock.com».
Ausgabe 3/2012







