Das Achte Weltwunder beÀndet sich auf einer winzigen paziÀschen Inselgruppe: Vor über 1000 Jahren schichteten Eingeborene dort schier unermüdlich abertausende, tonnenschwere Basaltblöcke aufeinander – aus heutiger Sicht ein Ding der Unmöglichkeit. Ein paar »mysteries«- Leser machten sich ins »Atlantis der Südsee« auf und kamen dort aus dem Staunen nicht mehr heraus.
Was bislang nur vermutet werden konnte, lässt sich jetzt auch schwarz auf weiss dokumentieren: Der Schweizer Kultregisseur Franz Schnyder (unten rechts) wurde in der Psychiatrie gegen seinen Willen zu Tode behandelt! Vertrauliche Gerichtsakten belegen das klinische Drama, das den Filmemacher das Leben kostete – und zwei Whistleblowern juristischen Ärger bescherte. Gegenüber »mysteries« spricht der involvierte PsychiatriepÁeger Paul M. nun zum allerersten Mal öffentlich Klartext.
Damals war die Welt für ihn noch in Ordnung: Franz Schnyder – hier zusammen mit seinen »Kummerbuben«-Darstellern (um 1968).
luchend und protestierend, aber bei bester Gesundheit, tiziert und von einer Zwangsbehandlung eindringlich abgeraten, wird Franz Schnyder (82) am 12. Mai 1992 gegen seinen wie aus den damaligen Gerichtsakten hervorgeht, die »myste- FWillen in die psychiatrische Anstalt Münsingen eingewieries« mittlerweile über Umwege erreichten.
sen. Acht Monate später stirbt der exzentrische Filmregisseur Schnyder blieben die Klinikärzte nach Seilers Abreise ein Dorn dort elendiglich. Ausgerechnet jenes Schweizer Ausnahmegeim Auge. Um sie zu provozieren, ritzte er sich mit dem ihm eigenie, dessen KultÀlme »Gilberte de Courgenay« (1941), »Heidi und nen Humor mittels einer Schere einen winzigen Schnitt in den Peter« (1955), »Uli der Pächter« (1955) oder »Die sechs Kum-Unterarm. Darauf schlug der Psychiatrieapparat ohne Gnade merbuben« (1968) bis heute Millionen von Eidgenossen Freude zu: Ab dem 31. Januar 1993 wurden dem Regisseur bereiten, ja manchen gar zu Tränen rühren. Ebenso wie Charlie vom jungen Stationspsychiater und Oberarzt Chaplin, der Schnyder während seiner Dreharbeiten im Berner Bernhard Kohli gegen seinen Willen dreimal Oberland 1955 persönlich besucht hatte.
täglich Haldol sowie Nozinan verabreicht – Vom öffentlich-rechtlichen Schweizer Fernsehen inzwischen hochpotente Neuroleptika. alle paar Jahre wieder als »Legende« gefeiert, Àndet sich im Internet bis heute so gut wie kein Wort über Schnyders letzte Tage.
Nur noch ein Schatten seiner selbst Ein Hohn! Denn während andere an seinen Meisterwerken bis Der zwangsverordnete Beruhigungscockheute Millionen verdienen, sah der Erfolgsregisseur in seinen tail entwickelt seine fatale Wirkung: Der späteren Jahren kaum noch einen Rappen für seine aufwändi bis dahin agile und geistreiche Denker gen Produktionen, die er zumeist mit eigenen Ersparnissen pro verliert innerhalb weniger Stunden duziert hatte. Frustriert und unbequem geworden, bugsierten seinen Lebenswillen, wird bettlägeihn die Behörden 1992 kurzerhand in die »Klapse«. OfÀziell starb rig, apathisch und inkontinent. Sei-Schnyder dort an einer Lungenembolie. Klingt tragisch, ist aber nen 83. Geburtstag erlebt Schnyder leider nur die halbe Wahrheit.
nicht mehr. Er verstirbt am 8. Februar In Münsingen wäscht man die Hände bis heute in Unschuld 1993.
Die Umstände seines tragiund beruft sich auf den damaligen Autopsie-Bericht. Was die schen Ablebens werden als Geheim-Klinikleitung geÁissentlich verschweigt: Schnyders überraschensache vertuscht.
dem Tod war kurz zuvor eine hammerharte Zwangsmedikation»Selbstverständlich war Schnyvorangegangen! Und dies gegen ausdrückliche Empfehlung des ders plötzliche Bettlägrigkeit eine direkte damaligen Kantonsarztes Anton Seiler. Nach einem persönli- Folge der Wirkung der beiden Medikamente«, komchen Besuch hatte er den Regisseur als ungefährdet diagnosmentiert der Schweizer Psychiater Marc Rufer. »Hinzu Ausgabe 1/2018 41 kommt, dass ein depressiver, resignierter und apathischer alter Mann kaum mehr aufstehen wird. Sehr oft führen Neuroleptika zudem zu einer Senkung des Blutdrucks, verbunden mit Schwindel und Ohnmacht beim Aufstehen.« Im Falle von Schnyder müsse eine weitere Nebenwirkung beachtet werden: »Neuroleptika können Blutgerinnsel und Embolien bewirken. Und Schnyder ist bekanntlich an einer Lungenembolie gestorben. Hinzu kommt, dass auch Bettlägerigkeit immer mit Thrombose- und Emboliegefahr verbunden ist. Deshalb werden Frischoperierte, wenn immer möglich, noch am Tage des Eingriffs auf die Beine gestellt…« Schockierte Gesichter auch im Psychiatriezentrum Münsingen: In einer internen Weisung waren alle Mitarbeiter nach dem medizinischen Drama 1993 zum Stillschweigen verdonnert worden. Dass der Skandal dennoch öffentlich wurde, ist dem Journalisten Fredi Lerch sowie dem Münsinger PÁeger und»Whistleblower« Paul M. zu verdanken. In geheimer Absprache offenbarte letzterer in anonymer Form kurz nach Schnyders Tod Teile des Dramas in der Schweizer »Wochenzeitung« – mit unangenehmen Konsequenzen: Trotz Vorlage einer Erlaubnis Schnyders, dessen medizinische Leidensgeschichte bekannt zu machen, wurde Paul M. 1994 wegen »Berufsgeheimnis-Verrats« angeklagt und erst 1997 endlich freigesprochen.
25 Jahre später scheint der Fall nach wie vor ein heisses Eisen zu sein. Auf Anfrage von »mysteries« verweigerte die heutige Klinikleitung jegliche Akteneinsicht. Dennoch liegt die Wahrheit nun auf dem Tisch: Dutzende vertraulicher Gerichtsakten belegen das Unrecht schwarz auf weiss. Ebenso wie die amtlich beglaubigte Bestätigung des Kantonsarztes, dass im Fall von Schnyder keine Zwangsmedikamention angezeigt war.
Insofern bestätigen die nun vorliegenden Schriftstücke die schlimmsten Vermutungen. Denn statt dem verabreichten Medikamentencocktail war im Auftrag der Berner Gesundheitsdirektion lediglich das vermeintliche Informationsleck gegenüber der Presse juristisch unter die Lupe genommen worden. So monierte etwa Klinikarzt Bernhard Kohli bei seiner Einvernahme am 1. November 1993 »ein Weiterverbreiten geheimer Tatsachen«, ohne sein ärztliches Vorgehen auch nur im Geringsten anzuzweifeln:»Es stimmt, dass Schnyder bei der Arztvisite jeweils Gift und Galle spuckte. (…) Die Medikation ist so umschrieben, wie es effek- Juristisches Trauerspiel tiv war.« Unmittelbar darauf quittierte er seinen Dienst in der Klinik. Uneinsichtig und unbehelligt von der Justiz.
Ganz anders PÁeger M., der den Vorfall damals nicht vertuscht sehen wollte. Am 15. November 1994 gab er gegenüber dem Untersuchungsrichter zu Protokoll:»Ich bin der Auffassung, dass man mit etwas mehr Gefühl mit Herrn Schnyder viel besser zugange gekommen wäre (…)
Ich möchte ergänzen, dass es mir ein Anliegen war und ist, dass sich in der Klinik Münsingen etwas bewegt. Es sollte nicht nur um eine allfällige Verletzung des Amtsgeheimnisses gehen, sondern auch um die Art und Weise, wie Schnyder zu Tode kam.« Im folgenden Exklusivinterview spricht M. gegenüber»mysteries« zum allerersten Mal öffentlich über jene düstere Zeit, die ihm bis heute keine Ruhe lässt.
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»Ohne Medikamente hätte Franz Schnyder wohl länger gelebt«»mysteries«: Herr M., als damaliger PÁeger in Münsingen erlebten Sie das Ende von Franz Schnyder hautnah mit. Um dessen Einweisung rankten sich bereits in den 1990er-Jahren Gerüchte: Man munkelte, dass der finanziell gebeutelte Starregisseur zuvor im Mai 1992 eine höhere Geldsumme in einem Ladenlokal seiner Heimatgemeinde gefordert haben soll. Anderswo wurde behauptet, er solle wegen einer ihm verkauften Rembrandt-Fälschung mit geladener Pistole in einer örtlichen Galerie erschienen sein. Was stimmt wirklich?
M.: Meines Wissens wollte Franz Schnyder damals eine kleine AuÁage seines neuen Drehbuches über den Pädagogen Johann Heinrich Pestalozzi im Geschäft »Wälchli« drucken lassen. Was die Kosten betraf, waren sich der Ladeninhaber und er jedoch uneinig. Man sagt, »Wälchli« habe sich bei der Preisverhandlung nicht ganz korrekt verhalten. Schnyder soll danach mit einer Pistole bewaffnet wütend jenes Geschäft betreten und Geld gefordert haben. Nachdem die Kassiererin im Hinterzimmer verschwand, sollen zwei Polizisten aufgetaucht sein und Schnyder abgeführt haben.
Franz Schnyder war in der Schweiz damals eine äusserst bekannte Persönlichkeit. Wieso haben ihn die Behörden in eine geschlossene psychiatrische Abteilung eingewiesen und nicht etwa zu einer Geldstrafe verdonnert?
Ob prominent oder ein Niemand: In solchen Fällen macht die Polizei bekanntlich keine Unterschiede. Einige sagen, man hätte damals überreagiert. Andere, wie etwa Schnyders Haushälterin, sagten: Er war ein despotischer Rüpel und einer, der zu oft aus der Reihe tanzte. Deshalb habe man psychia- Keine Spur von Einsicht oder Reue. Ausschnitt aus dem dreiseitigen Vernehmungsprotokoll von Dr. Bernhard Kohli (1. November 1993).
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